UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MoNa-SpielSpassPark
Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen. Wir bitten Sie, diese Regeln zu le-sen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!
Vielen Dank! Ihr MoNa-Team
Allgemeines
– Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen.
– Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
– Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
– Das Fotografieren und Filmen ist verboten und nur mit einer Genehmigung des Betreibers gestattet. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
Keine Aufsichtspflicht/ Betreuung
– Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachse-nen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind hat das siebte Lebensjahr vollendet und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem erwachsenen Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
– Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
– Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Bas-teln, etc.).
– Auch wenn an einzelnen Spielge-räten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!
Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos!
– Die an den Spielgeräten ange-brachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
– Bei den Inflatables (z.B. Wabbel-berg, Schnappi) darf nur der In-nenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensge-fährlich und damit absolut verbo-ten! Erwachsene dürfen auf den Inflatables aufgrund hoher Verlet-zungsgefahr nicht zusammen mit Kindern spielen!
– An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
– Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
– Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
– Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
– Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng unter-sagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet.
– Das Kleinkinderzimmer ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Zimmer verwiesen werden.
– Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Unfallmeldung
– Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.
Bekleidung
– Aus Hygienegründen sollten So-cken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen, getragen werden.
– Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
– Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
– Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. !Achtung sehr gefährlich!
Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol
– Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Obst, Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
– Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
– Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur in dem dafür vorgesehenen und gekenn-zeichneten Bereich erlaubt.
– Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
– Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen.
– Auffällig alkoholisierte Gäste wer-den aus der Halle verwiesen.
Verhalten/ Beschädigungen
– Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die auf-sichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
– Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wieder-holungsfall Spielverbot zu erteilen.
– In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, ein-zelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
– Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.
Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen
– Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies ge-schieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
– Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
– Die Mietdauer der Wertschließfä-cher endet spätestens mit Ge-schäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,-€ erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kos-ten gar nicht oder zumindest er-heblich niedriger angefallen sind.
– Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingun-gen behandelt / zum örtlichen Fundbüro gebracht.
Keinen Zutritt haben
– Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
– Personen mit Hallenverbot.
– Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
– Besuchern mit ansteckenden Krankheiten
oder offenen Wunden.
Haftungsbeschränkung und -freistellungen
– Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, be-schränkt sich unsere Haftung so-wie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
– Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
– Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
– Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.